Der Fischereiausübungsberechtigte ist der Inhaber des Fischereirechts an einem Gewässer. Er kann Fischereierlaubnisscheine ausstellen.
Anglerschmiede.de / Glossar / Fischereiausübungsberechtigte
Der Fischereiausübungsberechtigte ist der Inhaber des Fischereirechts an einem Gewässer. Er kann Fischereierlaubnisscheine ausstellen.