Rechtsvorschriften

Begriffserklärung

Um in Deutschland zur Angelfischerei berechtigt zu sein, muss die Person die notwendige Sachkunde zum Angeln besitzen. Diese wird in einer amtlichen Fischerprüfung abgelegt. Wurde diese erfolgreich absolviert, kann man sich mit dem Prüfungsnachweis einen Fischereischein ausstellen lassen. Dieser wiederum ermöglicht es, eine Fischereierlaubnis zu erwerben. Erst wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, ist man berechtigt, die Angelfischerei am jeweiligen Gewässer auszuüben.

 

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein gültiger Fischereischein beantragt bzw. ausgestellt werden kann?

Für die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins ist der Nachweis über die abgelegte Fischereischeinprüfung vorzuweisen. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern.

 

  • Mindestalter

Je nach Bundesland variiert das Mindestalter für die Ausstellung eines Fischereischeines. Die Auflistung des Mindestalters im jeweiligen Bundesland kann im Internet nachgelesen werden.

 

  • Wechsel Erstwohnsitz

Aufgepasst! Bei einem Wechsel des Erstwohnsitzes in ein anderes Bundesland muss folgendes beachtet werden: Es werden grundsätzlich alle Prüfungszeugnisse vom bisherigen Bundesland anerkannt, mit folgenden Ausnahmen:
Hessen: Die nötigen Dokumente aus den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen werden nur anerkannt, wenn der Antragsteller die Teilnahme an einem Lehrgang nachweist, der mindestens 30 Stunden umfasst.
Rheinland-Pfalz: Es werden nur Prüfungen anerkannt, die ein Lehrgang von 35 Stunden vorausgegangen ist.
Sachsen: Wird der Hauptwohnsitz in das Bundesland Sachsen verlegt, bleiben alle ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig.

 

  • Umzug Inland

Wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland ansteht können Sie sich jederzeit einen neuen Fischereischein ausstellen lassen, der am neuen Erstwohnsitz gilt. Hierfür ist lediglich die Vorlage des bisherigen Fischereischeins notwendig.

 

 

2. Welche Unterlagen werden benötigt, um eine Fischereierlaubnis im eigenen Bundesland zu erwerben?

Sie benötigen einen gültigen Fischereischein. Ausnahmen bilden hierbei die Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen.

 

  • Ortsgebundenheit des Fischereischeins

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn dieser im gleichen Bundesland ausgestellt wurde, in dem sich Ihr Erstwohnsitz befindet. Ausnahmen machen hier die Bundesländer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Baden-Württemberg.

 

  • Erwerb Fischereierlaubnis in einem anderen Bundesland

Sie können ebenfalls in anderen Bundesländern mit Ihrem gültigen Fischereischein eine Fischereierlaubnis erwerben. Zwischen den Bundesländern gibt es nur zwei Ausnahmen:
Baden-Württemberg: Friedfisch-Fischereischein aus Sachsen-Anhalt wird nicht anerkannt
Hessen: Die Fischereischeine aus den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen werden nur anerkannt, wenn der Fischereischeininhaber die Teilnahme an einem Lehrgang nachweist, der mindestens 30 Stunden umfasst.

 

  • Nachweis Fischereiabgabe

Der Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe ist in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein stets mitzuführen. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird mit der Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeins bereits eine Fischereiabgabe erhoben. Die Fischereiabgabe in Bayern wird auf Lebenszeit oder für fünf Jahre erhoben. Niedersachsen erhebt keine Fischereiabgabe.

 

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