Verbotene Fangmittel

Begriffserklärung

Bei der Fischerei ist die Verwendung künstlichen Lichts als Lockmittel, elektrischen Stroms, explodierender, betäubender oder giftiger Mittel oder verletzenden Geräts, mit Ausnahme von Angelhaken verboten. Die obere Fischereibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts, elektrischen Stroms oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken zulassen.

Beim Angeln sind Sprengstoffe, Schusswaffen, Gifte, elektrischer Strom, sowie Stechen, Anreißen und das Verwenden künstlicher Lichtquellen grundsätzlich verboten.

Grundsätzlich kannst du dir als Angler eins relativ einfach merken: Alles, was du in einem seriösen Angelfachgeschäft erwerben kannst, sollte im Regel in der Fischerei nutzbar sein.  Trotzdem kann es immer wieder zu Einschränkungen kommen, sodass es möglich sein kann, dass z.B. ein Drahsetzkescher in einem Fachgeschäft angeboten wird, dieser aber laut Gewässerverordnung oder Fischereigesetz in deinem Bundesland/Gewässer nicht erlaubt ist. Daher wie bei allen Themen der Gesetzeskunde: besser vorher nach der Gesetzeslage erkundigen!

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