Die Hegepflicht umfasst verschiedene Maßnahmen, die sicherstellen, dass Fischbestände gesund, artenreich und nachhaltig nutzbar bleiben.
Bestandskontrolle und Regulierung
Überwachung der Fischpopulationen
Entnahme von überzähligen oder invasiven Arten
Förderung gefährdeter oder seltener Arten
Erhalt und Verbesserung des Lebensraums
Schutz und Renaturierung von Gewässern
Verbesserung der Wasserqualität
Erhalt von Laichplätzen und Unterwasserpflanzen
Verhinderung von Fischkrankheiten
Kontrolle der Fischgesundheit
Maßnahmen gegen Parasiten und Seuchen
Artgerechte Besatzmaßnahmen mit gesunden Fischen
Nachhaltiger Fischbesatz
Nur gezielte und notwendige Besatzmaßnahmen mit heimischen Arten
Keine übermäßige Besatzung, um das natürliche Gleichgewicht nicht zu stören
Berücksichtigung von Raub- und Friedfischen
Ein gesundes Verhältnis zwischen Raub- und Beutefischen erhalten
Schutz bedrohter Arten, wie z. B. Aal oder Nase
Wer ist zur Hege verpflichtet?
Fischereivereine
Privatpersonen mit einem Fischereirecht
Berufsfischer
Fischereigenossenschaften