Jugendliche unter 16 Jahren können einen Fischereischein nur als sogenannten Jugendfischereischein erhalten. Wenn sie jedoch bereits die Fischerprüfung bestanden haben und mindestens 14 Jahre alt sind, kann stattdessen ein regulärer Fischereischein ausgestellt werden.
Mit dem Jugendfischereischein ist das Angeln ausschließlich in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt.
Der Jugendfischereischein gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann jedes Jahr verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
ausgefülltes Antragsformular für den Jugendfischereischein
ein aktuelles Passfoto (nur bei erstmaliger Beantragung)
Gebühr: 5,10 €





