Fischereiaufseher

Begriffserklärung

Ein Fischereiaufseher ist staatlich geprüft (oder von einer Fischereibehörde/ Fischeriverein/ Fischeriverband berufen) und befugt, jeden, der gerade das Angeln ausübt oder der sich mit fangfertigem Fischereigerät (Rute mit Haken) an oder auf einem Gewässer aufhält, zu kontrollieren.

Kontrolliert werden:

  • die Gültigkeit des Fischereischeins,
  • die Gültigkeit des Fischereierlaubnisscheins (Angelpapiere),
  • gegebenenfalls die Vereinszugehörigkeit (Marke des Vereins),
  • die gefangenen Fische (Maß und Menge),
  • die Eintragung der Fische ins Fangbuch,
  • das Auto oder, wenn erlaubt, das Boot des Anglers (wenn ein Verdacht auf versteckte Fische besteht)

Die Angelpapiere dürfen bei groben Verstößen (Fang während der Schonzeit, Untermaßigkeit der Fische) eingezogen werden. Die untere Fischereibehörde wird im Anschluss informiert und entscheidet über Weiteres.

Ein Fischereiaufseher muss sich immer ausweisen können und sich als dieser erkennen zu geben.

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