Der Fischereiberechtigte hat das Recht inne, an einem Gewässer die Fischerei auszuüben. Dieses Recht kann bspw. durch einen Fischereierlaubnisschein ausgeteilt werden.
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Der Fischereiberechtigte hat das Recht inne, an einem Gewässer die Fischerei auszuüben. Dieses Recht kann bspw. durch einen Fischereierlaubnisschein ausgeteilt werden.