Fischereigenossenschaft

Begriffserklärung

Eine Fischereigenossenschaft ist eine Vereinigung von Fischereiberechtigten, die sich zusammenschließen, um ihre Fischereirechte gemeinsam zu verwalten und zu nutzen. Sie verfolgt in der Regel das Ziel, den Fischereibetrieb in einem bestimmten Gebiet zu koordinieren, zu organisieren und die gemeinsamen Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften. Die Mitglieder einer Fischereigenossenschaft sind oft professionelle Fischer, Angelvereine oder auch private Gewässerbesitzer.

Hier sind einige Merkmale und Aufgaben einer Fischereigenossenschaft:

  1. Gemeinsame Nutzung von Fischereirechten: Die Mitglieder können ihre Fischereirechte bündeln und gemeinsam verwalten, statt individuell in einzelnen Gewässern zu fischen. Dadurch können sie wirtschaftlicher und effizienter arbeiten.

  2. Nachhaltige Bewirtschaftung: Eine zentrale Aufgabe der Fischereigenossenschaft ist die nachhaltige Nutzung der Fischbestände. Sie sorgt dafür, dass die Fischerei in einem Gewässer langfristig betrieben werden kann, ohne die Bestände zu gefährden.

  3. Fangregelungen und Schutzmaßnahmen: Die Fischereigenossenschaft legt fest, welche Fangmethoden und -zeiten zulässig sind, um den Fischbestand zu schützen. Oft gibt es auch Maßnahmen zur Schonung von bestimmten Arten oder zur Förderung der natürlichen Vermehrung.

  4. Organisation und Verwaltung: Die Genossenschaft übernimmt die Verwaltung der Fischereirechte und organisiert zum Beispiel die Vergabe von Erlaubnisscheinen, die Einhaltung von Fangquoten und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.

  5. Gemeinsame Interessenvertretung: Eine Fischereigenossenschaft tritt als Interessenvertreter der Mitglieder gegenüber Behörden oder anderen Institutionen auf, etwa wenn es um rechtliche Regelungen oder Umweltvorschriften geht.

In Deutschland sind Fischereigenossenschaften häufig in ländlichen Gebieten anzutreffen und spielen eine wichtige Rolle bei der Organisation des Fischfangs und der Gewässerbewirtschaftung.