Fischereirecht

Begriffserklärung

Das Fischereirecht ist das Recht, in einem bestimmten Gewässer zu fischen. Es kann durch Eigentum an einem Gewässer oder durch öffentliche Rechte (z. B. für Angler) verliehen werden. In vielen Fällen muss man einen Fischereischein besitzen, um das Recht auszuüben, was auch bestimmte Vorschriften zur Fangmenge, Schonzeiten und Mindestgrößen umfasst. Es soll sicherstellen, dass die Fischbestände nachhaltig befischt und geschützt werden.