Fischereirecht

Begriffserklärung

Das Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche die Fischerei betreffen.

Es gibt in Deutschland kein allgemeingültiges Fischereirecht. Jedes Bundesland hat sein eigenes Fischereirecht und seine eigene Fischereiverordnung.

Die Grundsätze der verschiedenen Fischereirechte sind alle sehr ähnlich, es gibt nur einige regionale Unterschiede, welche in den Fischereigesetzen niedergeschrieben sind.

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