Laichschonbezirk

Begriffserklärung

Ein Laichschonbezirk ist ein bestimmter Bereich in einem Gewässer, der zum Schutz der Fischlaich- und Brutstätten vor Störungen gesetzlich geschützt ist. In diesen Bereich dürfen keine Fische gefangen werden, damit die Fortpflanzung der Fische nicht behindert wird.

Er wird normalerweise von den zuständigen Fischereibehörden ausgewiesen. Die Größe und Lage der Laichschonbezirke variiert je nach Fischart und Gewässer. In der Regel sind sie jedoch in flachen Uferbereichen oder in Zuflüssen aufzufinden, wo die Fische ihre Eier ablegen.

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