Privatgewässer

Begriffserklärung

Ein Privatgewässer ist ein See, Teich, Flussabschnitt oder Bach, der nicht dem Staat oder der Allgemeinheit gehört, sondern einer Privatperson, einem Verein oder einer Firma. Das bedeutet: Dieses Gewässer ist in privatem Besitz, und der Eigentümer darf entscheiden, was dort erlaubt ist und wer es nutzen darf.

Was bedeutet das beim Angeln?

Wenn du an einem Privatgewässer angeln möchtest, gelten besondere Regeln:

  • Du brauchst die Erlaubnis des Eigentümers – das kann z. B. eine Angelkarte, ein Tagesschein oder eine Mitgliedschaft in einem Angelverein sein.

  • Der Eigentümer bestimmt, wann, wie und was geangelt werden darf.

  • Auch wenn du einen Fischereischein hast, darfst du nicht einfach so an einem Privatgewässer angeln – du brauchst zusätzlich die Fischereierlaubnis für genau dieses Gewässer.