Schonmaße

Begriffserklärung

Das Schonmaß bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens haben muss. Die Fischereiverordnung regelt das Schonmaß. Es soll dabei sichergestellt werden, dass der Fisch sich mindestens einmal fortpflanzen kann, damit der Bestand erhalten bleibt.

Die Werte der Maße variieren je nach Fischart. Sie richten sich nach Wachstum und Geschlechtsreife der einzelnen Arten. Ermittelt werden die Maße durch Angler, welche die Fische von der Maulspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse bemisst.