Uferbetretungsrecht

Begriffserklärung

Das Uferbetretungsrecht gibt dem Bürger in vielen Ländern das Recht, die Uferzonen von öffentlichen Gewässern zu betreten und zu nutzen, solange er dabei die Natur und die Umwelt nicht beeinträchtigt. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, frei entlang von Flüssen, Seen oder Meeresküsten zu spazieren, zu baden, zu angeln oder andere Freizeitaktivitäten auszuüben, solange er dabei auf öffentlichen Grundstücken bleibt und keine Umweltverschmutzung oder Schäden anrichtet.

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