Fischereiausübungsberechtigte sind Personen oder Organisationen, die das Recht besitzen, in bestimmten Gewässern zu fischen. Dieses Recht ist in der Regel an bestimmte Bedingungen und Vorschriften gebunden und kann sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Vereine) betreffen.
Die Fischereiausübungsberechtigung ist also die gesetzliche Erlaubnis, die es den Berechtigten ermöglicht, die Fischerei in einem bestimmten Gewässer oder Gebiet auszuüben. Diese Berechtigung kann entweder auf staatlicher oder privater Ebene vergeben werden und ist oft an bestimmte Regeln und Auflagen gebunden, die den nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Fischbeständen sicherstellen sollen.
Wer sind die Fischereiausübungsberechtigten?
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Private Eigentümer von Gewässern:
- In vielen Ländern oder Regionen besitzen private Land- oder Gewässerbesitzer das Recht, die Fischerei in den Gewässern auf ihrem Grundstück auszuüben. Dies können z. B. Einzelpersonen oder Unternehmen sein, die ein Gewässer besitzen und es für die Fischerei freigeben. Sie sind dann die Fischereiausübungsberechtigten dieses Gewässers.
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Fischereivereine:
- Fischereivereine oder -gemeinschaften haben oft das Recht, in bestimmten Gewässern zu fischen, die sie gepachtet oder erworben haben. In vielen Ländern werden diese Rechte an Vereine übertragen, die dann für die Verwaltung und die Kontrolle der Fischerei in den betreffenden Gewässern verantwortlich sind.
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Pächter von Fischereirechten:
- In vielen Fällen werden die Fischereirechte an Gewässern an Dritte verpachtet. Der Pächter erhält damit das Recht, die Fischerei in den Gewässern auszuüben, und kann diese Rechte unter bestimmten Auflagen und Regelungen nutzen.
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Staatliche oder kommunale Stellen:
- In vielen Ländern gehört die Fischerei in öffentlichen Gewässern auch den jeweiligen staatlichen oder kommunalen Behörden, die dann die Fischereirechte an private oder öffentliche Akteure (z. B. Fischer, Fischereivereine) vergeben. Diese Stellen sind ebenfalls Fischereiausübungsberechtigte, wenn sie die Fischerei in öffentlichen Gewässern organisieren oder verwalten.