Uferbetretungsrecht

Begriffserklärung

Das Uferbetretungsrecht ist das Recht, das Ufer eines Gewässers zu betreten, um es beispielsweise zum Angeln zu nutzen – sofern keine Verbote oder Einschränkungen bestehen. Dieses Recht ist in Deutschland länderabhängig geregelt und betrifft öffentliche sowie teilweise auch private Flächen.

Was genau ist das Uferbetretungsrecht?

Das Uferbetretungsrecht erlaubt es Menschen in vielen Bundesländern:

  • natürliche Gewässerufer zu betreten

  • sich dort aufzuhalten, z. B. Angeln

  • nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächen am Wasser zu überqueren oder kurzzeitig zu nutzen

Aber: Es gilt nicht uneingeschränkt. Es kann durch Naturschutzgesetze, Privatgrundstücke, Verbotsschilder oder besondere Schutzgebiete eingeschränkt oder verboten sein.

Bedeutung für Angler:

  1. Zugang zum Angelplatz:
    Ohne ein Betretungsrecht wäre das Erreichen vieler Uferstellen gar nicht möglich – gerade an Flüssen oder Seen, die keine offiziellen Angelstege haben.

  2. Nutzung naturnaher Angelplätze:
    Angler profitieren von naturnahen Ufern, die nicht bebaut oder abgesperrt sind – z. B. für das Ansitzangeln auf Karpfen oder das Spinnfischen auf Hecht.

  3. Rechtssicherheit:
    Das Betretungsrecht schützt Angler davor, wegen „Hausfriedensbruch“ belangt zu werden, wenn sie sich gesetzeskonform verhalten.

Wichtig für Angler:

  • Angelberechtigung (Erlaubnisschein) und Fischereischein sind trotzdem Pflicht!

  • Schonzeiten und Schutzgebiete beachten – besonders in Naturschutz- oder FFH-Gebieten kann das Uferbetretungsrecht stark eingeschränkt sein.

  • Keine Schäden verursachen, Müll mitnehmen und respektvoll mit Natur und Eigentum umgehen.