Fischbesatz

Begriffserklärung

Unter Fischbesatz versteht man das Einsetzen von Fischen in Gewässer, in denen sie natürlich vorkommen, bzw. gelebt haben. Ist die natürliche Reproduktion der Fische im Gewässer nicht gewährleistet oder würde diese zu lang dauern, sollte der Angelverein oder Verband einen Besatz in Erwägung ziehen. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Fische Nachkommen von Fischen dieses Gewässers sind. In Deutschland wird der Besatz mit allen heimischen Fischarten (Karpfen, Aal, Zander und Weißfische) durchgeführt. Je jünger die Besatzfische, desto anpassungsfähiger sind sie an den neuen Lebensraum. Die eingesetzten Fische müssen hierbei gesund und vital sein. Hierzu zählen normal ausgeprägte Kiemendeckel und vollständig ausgeprägte Flossen. Vor allem beim Transport und direktem Einsetzen ins Gewässer dürfen die Fische nicht verletzt werden. Damit der Neubesatz einen selbst erhaltenden Bestand entwickeln kann, müssen auch geeignete Laichplätze bedacht und gewährleistet sein.

sinnvolle Gründe für einen Besatz sind:

  • die Wiedereinbürgerung von ausgestorbenen oder verschwundenen Arten,
  • die Erhaltung von heimischen Fischarten (Bestandsschutz),
  • die Erhaltung des biologischen Gleichgewichtes,
  • die Erstbesetzung eines neu angelegten Gewässers ohne Zu- und Abfluss (bspw. Baggersee)

Besatzmaßnahmen, die nur zum Ausgleich einer Überfischung dienen bzw. ausschließlich zur Steigerung der fischereilichen Attraktivität (z.B. für Wettkämpfe) getätigt werden, sind in natürlichen Gewässern aus ökologischer Sicht strikt abzulehnen.