Fischereierlaubnisschein

Begriffserklärung

Der Fischereierlaubnisschein ist die Berechtigung, an einem Gewässer die Fischerei auszuüben. Die allgemein gebrauchte Bezeichnung für diesen Schein ist „Angelkarte“ oder „Tageskarte“. Der Fischereierlaubnisschein kann verschiedene Formen haben: es gibt je nach Gewässer Tages-, Zweitages-, Wochenend-, Wochen-, Monats-, Saison- oder Jahreskarten. Der Schein darf immer nur auf maximal ein Jahr ausgestellt werden. Es wird hier das Kalenderjahr gezählt, also nicht bpsw. von Mai bis Mai, sondern immer von 01.01. eines Jahres bis zum 31.12.

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