Fischsterben

Begriffserklärung

Fische sterben aus verschiedenen Gründen. So können Fischkrankheiten (nachzulesen im entsprechenden Beitrag), Umweltbedingungen, fehlender Lebensraum oder Verunreinigungen mögliche Ursachen von Fischsterben sein. Bei Krankheit sterben meist nur eine Art, oder eine bestimmte Altersklasse. Bei der Einleitung von Giften oder sauerstoffzehrender Substanzen ins Gewässer sterben alle Fische. Dies zudem innerhalb kürzester Zeit. Die Fische treiben an die Wasseroberfläche, tätigen taumelnde Bewegungen, schnappen vermehrt nach Luft und ihr Körper ist oftmals von Krämpfen geschüttelt.

Als Fischereiberechtigter ist man nicht verpflichtet, tote Fische zu beseitigen. Allerdings ist eine schnellstmögliche Meldung bei der Polizei oder der zuständigen Verwaltungsbehörde (meist der unteren Fischereibehörde) zu tätigen. Diese Behörden kümmern sich um eine zügige Entsorgung, sodass nicht noch weitere Vergiftungen stattfinden können. Zudem sollen entnommene Wasserproben der Beweissicherung dienen und einen eventuellen Täter haftbar machen.

Im Vergleich dazu wären ehre harmlose Todesursachen, die typische Veranglung von Fischen, Kontakt zu Turbinenschrauben oder auch der Laichstress einiger Fischarten. Diese sind nicht meldepflichtig. Grundsätzlich sollten tote Fische dem Gewässer entnommen werden. Kann eine Fischkrankheit nicht ausgeschlossen werden, sollten man den Fisch zu Untersuchungszwecken sicherstellen.

Inhaltsverzeichnis