Hegepflicht

Begriffserklärung

Die Hegepflicht umfasst verschiedene Maßnahmen, die sicherstellen, dass Fischbestände gesund, artenreich und nachhaltig nutzbar bleiben.

  1. Bestandskontrolle und Regulierung

    • Überwachung der Fischpopulationen

    • Entnahme von überzähligen oder invasiven Arten

    • Förderung gefährdeter oder seltener Arten

  2. Erhalt und Verbesserung des Lebensraums

    • Schutz und Renaturierung von Gewässern

    • Verbesserung der Wasserqualität

    • Erhalt von Laichplätzen und Unterwasserpflanzen

  3. Verhinderung von Fischkrankheiten

    • Kontrolle der Fischgesundheit

    • Maßnahmen gegen Parasiten und Seuchen

    • Artgerechte Besatzmaßnahmen mit gesunden Fischen

  4. Nachhaltiger Fischbesatz

    • Nur gezielte und notwendige Besatzmaßnahmen mit heimischen Arten

    • Keine übermäßige Besatzung, um das natürliche Gleichgewicht nicht zu stören

  5. Berücksichtigung von Raub- und Friedfischen

    • Ein gesundes Verhältnis zwischen Raub- und Beutefischen erhalten

    • Schutz bedrohter Arten, wie z. B. Aal oder Nase

Wer ist zur Hege verpflichtet?

  • Fischereivereine

  • Privatpersonen mit einem Fischereirecht

  • Berufsfischer

  • Fischereigenossenschaften