Die Hegepflicht umfasst verschiedene Maßnahmen, die sicherstellen, dass Fischbestände gesund, artenreich und nachhaltig nutzbar bleiben.
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Bestandskontrolle und Regulierung
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Überwachung der Fischpopulationen
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Entnahme von überzähligen oder invasiven Arten
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Förderung gefährdeter oder seltener Arten
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Erhalt und Verbesserung des Lebensraums
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Schutz und Renaturierung von Gewässern
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Verbesserung der Wasserqualität
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Erhalt von Laichplätzen und Unterwasserpflanzen
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Verhinderung von Fischkrankheiten
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Kontrolle der Fischgesundheit
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Maßnahmen gegen Parasiten und Seuchen
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Artgerechte Besatzmaßnahmen mit gesunden Fischen
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Nachhaltiger Fischbesatz
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Nur gezielte und notwendige Besatzmaßnahmen mit heimischen Arten
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Keine übermäßige Besatzung, um das natürliche Gleichgewicht nicht zu stören
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Berücksichtigung von Raub- und Friedfischen
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Ein gesundes Verhältnis zwischen Raub- und Beutefischen erhalten
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Schutz bedrohter Arten, wie z. B. Aal oder Nase
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Wer ist zur Hege verpflichtet?
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Fischereivereine
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Privatpersonen mit einem Fischereirecht
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Berufsfischer
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Fischereigenossenschaften