Die Landesfischereiverordnung ist ein gesetzlicher Rahmen, der in jedem Bundesland Deutschlands gilt und die Fischerei in Binnengewässern (also Seen, Flüssen, Bächen usw.) regelt und organisiert. Sie ist eine Ergänzung zum Bundesrecht (z. B. dem Bundesfischereigesetz), aber an die regionalen Bedingungen angepasst.
Jedes Bundesland hat seine eigene Fischereiverordnung, die teilweise stark voneinander abweichen kann.
Was regelt die Landesfischereiverordnung?
Die Verordnung enthält viele wichtige Vorschriften rund um das Angeln, darunter:
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Mindestmaße für Fische (damit Jungtiere nicht gefangen werden)
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Schonzeiten (Zeiträume, in denen bestimmte Fischarten nicht gefangen werden dürfen – meist während der Laichzeit)
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Zulässige Fanggeräte (z. B. welche Angelarten erlaubt sind)
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Fangmengenbegrenzungen
Fischschutz
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Einrichtung von Laichschonbezirken und Naturschutzzonen
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Vorgaben für das Wiederbesetzen von Gewässern mit Jungfischen
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Maßnahmen gegen Fischkrankheiten oder invasive Arten
Fischereischein und Prüfung
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Wer darf angeln? (z. B. nur mit bestandener Fischereiprüfung und gültigem Fischereischein)
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Welche Pflichten hat man als Angler (z. B. waidgerechter Umgang mit Fischen)
Vorgaben für Fischereiberechtigte
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Fischereigenossenschaften oder Vereine, die ein Gewässer bewirtschaften, müssen sich ebenfalls an bestimmte Regeln halten (z. B. Hegepläne erstellen, Besatzmaßnahmen dokumentieren usw.)