Mindestmaß

Begriffserklärung

Das Mindestmaß ist neben der Schonzeit einer der wichtigsten Faktoren im Anglerhobby. Um die Fischbestände nachhaltig zu beangeln und zu erhalten, gelten pro Art teilweise unterschiedliche Mindestmaße und Schonzeiten.

Dies sorgt dafür, dass sich die Fische in ihrem Leben mindestens ein Mal fortpflanzen können, bevor sie befischt und entnommen werden.

Die Festlegung der Mindestmaße und Schonzeiten nimmt jedes Bundenland individuell vor. Daher ist es unumgänglich, dass ihr euch vor dem Trip ans Wasser darüber informiert. Vor Allem wird dies wichtig, wenn ihr im Urlaub ein euch unbekanntes Gewässer besucht und dort fischen wollt.

Auch wenn die Mindestmaße und Schonzeiten auf Länderebene festgelegt werden, können einzelne Vereine und Verbände an ihren Gewässern eigene Schonzeiten festlegen. Sie können die gesetzlich festgelegten Schonzeiten jedoch nur verlängern, und niemals verkürzen. Meist werden mit Ausgabe des Erlaubnisscheins Infozettel ausgegeben, die Mindestmaß und Schonzeit für dieses Gewässer enthalten.

Wird dennoch ein Fisch während der Schonzeit gefangen, kann es zu empfindlichen Bußgeldern zwischen 5.000 EUR und in Mecklenburg-Vorpommern sogar zu 75.000 EUR kommen. Wird dem Angler der Vorsatz nachgewiesen, so kann zusätzlich die komplette Angelausrüstung eingezogen werden.

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