Erlaubnisschein

Begriffserklärung

Der Erlaubnisschein ist eine offizielle Genehmigung, die es einem Angler erlaubt, in einem bestimmten Gewässer zu fischen. Er wird oft auch als Angelkarte, Angel-Erlaubnis oder Gewässerschein bezeichnet und ist neben dem Fischereischein (Angelschein) eine der wichtigsten Voraussetzungen zum legalen Angeln in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern.

Warum braucht man einen Erlaubnisschein?

Fast alle Gewässer sind in irgendeiner Form privat oder staatlich bewirtschaftet. Das heißt, sie gehören entweder einem Angelverein, einem Privatbesitzer oder einem Fischereiverein. Der Erlaubnisschein stellt sicher, dass nur berechtigte Personen angeln dürfen und dient dem Schutz der Fischbestände sowie der nachhaltigen Nutzung der Gewässer.

Wo bekommt man den Erlaubnisschein?

Den Erlaubnisschein kann man je nach Gewässer an verschiedenen Stellen erwerben:

  • Angelvereine und Fischereibetriebe geben ihn oft an Mitglieder oder Gastangler aus.
  • Tourismusbüros, Angelgeschäfte oder Online-Plattformen verkaufen ihn für öffentliche Gewässer.
  • Pächter oder Eigentümer eines Gewässers stellen ihn direkt aus.

Welche Arten von Erlaubnisscheinen gibt es?

Es gibt verschiedene Varianten, die je nach Gewässer und Region unterschiedlich sein können:

  • Tages-, Wochen- oder Jahreskarten – je nach Dauer des geplanten Angelns.
  • Gastangelkarten – für Angler, die nicht Mitglied in einem Angelverein sind.
  • Spezielle Fischereischeine – z. B. für bestimmte Fischarten oder Fangmethoden.

Was steht im Erlaubnisschein?

Ein Erlaubnisschein enthält in der Regel wichtige Regeln für das jeweilige Gewässer:

  • Erlaubte Angelmethoden (z. B. Spinnfischen, Fliegenfischen, Köderwahl)
  • Mindestmaße und Schonzeiten für bestimmte Fischarten
  • Tages- oder Fanglimits
  • Besondere Vorschriften (z. B. Nachtangelverbot, Bootsangeln)